Das regionale Verwaltungsgericht TAR Liguria in Genua hat einem Einspruch des Weinguts Durin aus Ortovero (Provinz Savona) gegen bestehende Beschränkungen der Jagd auf Wildschweine stattgegeben. Dem Gericht zufolge darf ein Winzer auf Wildschweine schießen, die seine Trauben fressen oder den Weinberg verwüsten.
Die Wildschweinplage ist kein rein ligurisches Problem, sondern betrifft auch andere Regionen, darunter in besonderem Ausmaß die Toskana, wo geschätzt eine halbe Million Wildschweine leben. Die Insel Elba wurde bereits zum nicht für Wildschweine geeigneten Gebiet („area non vocata ai cinghiali“) erklärt, wodurch ein Großteil der Beschränkungen der Wildschweinjagd aufgehoben wurde. Bei der regionalen Landwirtschaftsbehörde der Toskana wird nun eine Ausweitung der Abschussfreigabe auf andere besonders betroffene Festlandsgebiete erwogen.
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von Merum Lesern
Winenews/fh - Sep 2022