Die Europäische Kommission hat einen Änderungsvorschlag zur Handhabung gentechnisch veränderter Pflanzen vorgelegt. Nach Ansicht der Kommissare können cisgenetische Verfahren wie die Gen-Schere Crispr/Cas dazu beitragen, Pflanzen mit höherer Resistenz gegen Schädlinge und Folgen des Klimawandels zu züchten, um auf weniger Pestizide und Düngemittel angewiesen zu sein. Eine Zulassung gentechnisch veränderten Pflanzenmaterials soll jedoch nach den Plänen an Bedingungen geknüpft sein: Erstens dürfen keine artfremden Gene in den neuen Organismus eingeführt werden und zweitens die Zahl der veränderten Gene 20 nicht überschreiten. Insgesamt sollten die durch das Verfahren erreichten Änderungen nicht größer sein als solche, die auch durch konventionelle Pflanzenzucht (in einem wesentlich längeren Zeitraum) erreichbar wären. In der Bio-Landwirtschaft soll das Verfahren aber weiterhin verboten bleiben.
Der Vorschlag der EU-Kommission stützt sich auf Untersuchungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, nach denen von mittels neuer Gentechnik gezüchteten Pflanzen kein größeres Risiko ausgehe als von konventionellen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung muss diese noch die Zustimmung des Europäischen Rats und Parlaments bekommen, was voraussichtlich bis 2024 geschehen wird.
In einigen Nicht-EU-Ländern ist das Verfahren bereits zugelassen. So gibt es in den USA Senf mit weniger Bitterstoffen und auf den Philippinen Bananen, die nicht braun werden.

Gamberorosso/fh - Jul 2023

Die europäische Sektion der Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 14. September 2022 in Tel Aviv einstimmig eine Resolution zur Einschränkung des Alkoholkonsums angenommen. Die hier einsehbare Resolution mit dem Titel „European framework for action on alcohol 2022-2025” hat zum Ziel, den Alkoholkonsum pro Kopf in Europa bis zum Jahr 2025 um zehn Prozent zu senken und sieht dafür teils drastische Maßnahmen vor, die weit über die von der WHO selbst im Mai veröffentlichte „Global alcohol stategy“ und den „Cancer plan“ der EU hinausgehen (lesen Sie dazu das Gespräch mit dem Önologen Lorenzo Landi in der Merum Sommerausgabe 2/2022). So werden eine höhere Besteuerung, ein Verbot von Werbung, Verkaufsförderung und Marketing in jeglicher Form, eine Verringerung des Angebots an alkoholischen Getränken und obligatorische Gesundheitswarnungen auf den Etiketten gefordert.
Der italienische Weinbauverband UIV übt scharfe Kritik an dem Papier und sieht im Falle einer Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten den europäischen Weinsektor in Gefahr, der allein in Italien 1,2 Millionen Menschen beschäftigt und einen jährlichen Außenhandelsüberschuss von sieben Milliarden Euro aufweist. Die Resolution gehe von einem unreflektierten Alkoholmissbrauch aus, ohne zwischen zwanghaftem und mäßigem Konsum sowie zwischen verschiedenen Arten alkoholischer Getränke zu unterscheiden.
„Die Geschichte hat uns gelehrt, dass die Prohibition nicht die Lösung ist, um die Geißel des Alkoholismus zu bekämpfen, aber vor allem, dass der Wein ein Symbol für verantwortungsbewusstes Trinken, für die mediterrane Ernährung und ganz sicher nicht der Protagonist der Sauferei ist“, heißt es in einer Stellungnahme der UIV. „Deshalb appelliert die Organisation an die Politik, die sich in diesem Fall als taub und zerstreut erwiesen hat, zu versuchen, einen der Eckpfeiler des Made in Italy zu schützen, aber auch ein soziales Gefüge von Tausenden von Winzern, Bewahrern von Weinlandschaften und einer tausendjährigen Kultur, die ein wesentlicher Bestandteil unseres Landes ist.“

UIV/Winenews/fh - Sep 2022