Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil am 27. März 2023 die Verwendung des Markennamens „Bolgaré“ für alkoholische Getränke unwiderruflich verboten. Nachdem sich im vergangenen Jahr schon das europäische Amt für Markenschutz Euipo mit Verweis auf die Verwechslungsgefahr der Marke mit der geschützten Appellationsbezeichnung Bolgheri DOC für ein Verbot gegen den Markeninhaber Domaine Boyar ausgesprochen hatte (siehe Meldung vom Mai 2022), reichte der bulgarische Markeninhaber eine Gegenklage beim EuGH ein. Diese wurde vom Gericht abgewiesen, so dass nun endgültige Rechtssicherheit in der Frage und Zufriedenheit beim Konsortium der toskanischen Weinappellation herrschen.
Consorzio Bolgheri/Qualivita/fh - Mrz 2023