Die neue US-Regierung und die EU-Kommission haben sich darauf geeinigt, die Strafzölle auf die Einfuhr von EU- respektive US-Produkten auszusetzen. Die Aufhebung der Zölle gilt ab 11. März für zunächst vier Monate. Die Entspannung im transatlantischen Handelskonflikt lässt betroffene Wirtschaftszweige in Italien aufatmen. So hatten beispielsweise die italienische Wurstwaren-, Käse- und Spirituosenindustrie schwer unter den am 18. Oktober 2019 von der Regierung Trump eingeführten 25-prozentigen Einfuhrzöllen zu leiden. Der italienische Wein war im Gegensatz zum spanischen, französischen und deutschen nicht betroffen.
Aus Furcht vor einer Wiedereinführung der Zölle nach Ablauf des viermonatigen Moratoriums füllten amerikanische Importeure und Händler nur wenige Tage nach Bekanntgabe der Zollaufhebung ihre Lagerbestände insbesondere an italienischem Käse und Spirituosen auf und sorgten damit für einen kleinen Boom in den entsprechenden Sektoren.

Gamberorosso/Ilsole24ore/fh - Mrz 2021

Die EU-Kommission in Brüssel gab am 28. Januar die Verlängerung der 2020 eingeführten Notmaßnahmen für das gesamte Jahr 2021 bekannt, mit denen den Auswirkungen der US-Strafzölle und der Covid-Pandemie begegnet werden soll. Die italienische Weinproduktion ist von den US-Zöllen glücklicherweise nicht betroffen, Frankreich, Deutschland, und Spanien haben hingegen unter 25-prozentigen Aufschlägen zu leiden.
Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten haben bei der Gestaltung ihrer nationalen Unterstützungsprogramme zudem mehr Flexibilität als bisher. So können sie Produzenten bis zu 100 Prozent der Kosten für Notdestillation und Lagerhaltung vorschießen – Maßnahmen, die in erster Linie darauf abzielen, die Produktmengen auf dem Markt zu begrenzen, um einen Preisverfall zu vermeiden.
Auch die Kofinanzierung der in den nationalen Unterstützungsplänen enthaltenen strukturellen Maßnahmen (Investitionen, Absatzförderung, grüne Weinlese, Umstrukturierung von Rebflächen etc.) wurde ausgeweitet: Die maximale Deckung durch öffentliche Mittel beträgt jetzt 70 statt bisher 50 Prozent.

EU/Winenews/fh - Feb 2021

Die EU hat eine umfassende Datenbank eingerichtet, in der man sich detailliert über sämtliche Produkte mit geographischer Angabe (DOP und IGP) der EU-Mitgliedstaaten informieren kann. Auch außereuropäische Produkte, für deren Herkunftsschutz Verträge mit der EU bestehen, sind enthalten.
Unter http://www.tmdn.org/giview finden sich alle Daten zum Schutzstatus in der EU inklusive Produktbeschreibungen (teilweise mit Karten und Fotos), Verweisen auf eventuell bestehende Abkommen mit Nicht-EU-Handelspartnern und externen Links zu den Behörden des jeweiligen Herstellerlands.

EU/Oliveoiltimes/fh - Feb 2021