Eine der wichtigsten Neuerungen für den Weinsektor im Jahr 2022 ist die amtliche Zulassung der vollständigen oder teilweisen Entalkoholisierung von Weinen. Bei der Festlegung dieses neuen Rechtsrahmens, der am 6. Dezember 2021 verabschiedet wurde, hat sich die EU auf die Arbeiten der internationalen Organisation für Rebe und Wein OIV gestützt, insbesondere auf die Resolutionen OIV-ECO 523-2016, OIV-ECO 433-2012 und OIV-ECO 432-2012. Von nun an kann die obligatorische Bezeichnung der Produktkategorie («Wein», «Schaumwein» und «Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure») durch die Begriffe «entalkoholisiert» oder «teilweise entalkoholisiert» ergänzt werden (italienisch: „dealcolizzato“ oder „parzialmente dealcolizzato“). Die vollständige Entalkoholisierung ist auf Weine ohne Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe beschränkt.
Gemäß den Empfehlungen der OIV (OIV-OENO 394A-2012) sind die zugelassenen Entalkoholisierungsverfahren zur teilweisen oder nahezu vollständigen Verringerung des Ethanolgehalts in diesen Produkten die partielle Vakuumverdampfung und/oder Membranverfahren und/oder die Destillation.