Die Weine der Insel Pantelleria werden auf Beschluss des Konsortiums ab 1. Januar 2023 mit einer Staatsbanderole versehen, um eine bessere Rückverfolgbarkeit zu erreichen und die Betrugsbekämpfung zu erleichtern. Dies gilt nicht nur für den berühmten Süßwein Passito di Pantelleria, sondern auch für die Typologien Moscato, Zibibbo dolce und Pantelleria bianco (auch als Frizzante). Nächstes Ziel des 1997 gegründeten Konsortiums ist die Aufwertung der jetzigen DOC zur DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita = kontrollierte und garantierte Herkunftsbezeichnung).

Gamberorosso/fh - Dez 2022

Der Prosecco DOC genießt in China ab 2022 Markenschutz. Der Beschluss der chinesischen Regierung kam erst sieben Jahre nach Einreichung eines entsprechenden Antrags durch das Konsortium im Jahre 2014 zustande. War der Antrag damals noch am Widerstand der Australier, eines wichtigen Handelspartners der Chinesen, gescheitert, waren diesmal wohl die aktuellen politischen Verstimmungen zwischen Australien und China ausschlaggebend.

Seit in der EU 2009 die Rebsorte Prosecco in Glera umbenannt und damit der Weg für die geschützten Herkunftsbezeichnungen Prosecco DOC, Conegliano Valdobbiadene Prosecco Superiore DOCG und Asolo Prosecco DOCG bereitet wurde, weigert sich Australien, auf die Sortenbezeichnung Prosecco zu verzichten und produziert daraus weiterhin Schaum-und Perlweine. China war für den australischen „Prosecco“ ein wichtiger Absatzmarkt, den die Australier nun ans italienische Original abtreten müssen.

Im Gegensatz zum erst jetzt anerkannten DOC-Prosecco ist der DOCG-Prosecco aus Conegliano und Valdobbiadene eine von 26 italienischen Herkunftsbezeichnungen für Wein, die schon 2019 im Rahmen eines Handelsabkommens zwischen der EU und China Markenschutz erhalten hatten.

Repubblica/fh - Jan 2022

Der Chianti-Jahrgang 2021 wird auf Beschluss des Konsortiums und mit der Genehmigung der Region Toskana zwei Monate früher in den Handel gelangen als üblich. Frühester Verkaufstermin ist damit der 1. Januar 2022. Dies gilt sowohl für den Chianti DOCG als auch für die Unterzonen und den Chianti Superiore, sofern sie die vom Produktionsreglement vorgeschriebenen chemisch-physikalischen und organoleptischen Eigenschaften aufweisen.

Für die Erzeuger ist das Vorziehen des Verkaufs jedoch nicht vorgeschrieben, sondern kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Hintergrund der Entscheidung war nach Angaben des Konsortiums die Kombination aus steigender Nachfrage und Produktverknappung: Die magere Weinlese 2021 erbrachte 30 bis 35 Prozent weniger Trauben als das Vorjahr, während die Lagerbestände Ende 2021 den tiefsten Stand seit 2005 erreicht haben.

Konsortium Chianti/fh - Jan 2022

Winzer in den 51 Gemeinden des Produktionsgebiets von Asti DOCG und Moscato d’Asti DOCG können ab dieser Weinlese ihre Steillagenweine mit der Marke „Sorì eroici“ kennzeichnen. Sorì ist eine dialektale Bezeichnung für besonders hochwertige Weinberge in Hanglage mit guter Sonneneinstrahlung. Die Verwendung ist nicht nur den beiden Weinen auf Moscato-Basis vorbehalten, sondern kann auch für andere Weine verwendet werden, falls die Weinberge im selben Produktionsgebiet liegen und die Bedingungen für eine Aufnahme ins Register der Sorì eroici erfüllen. Nach jahrelanger Erfassung von 20 000 Hektar Rebfläche wurden die Parzellen ausgewählt, die eine Hangneigung von mindestens 40 Prozent aufweisen, Nordlagen ausgeschlossen. Auch Weinberge mit einem geringeren Gefälle können als Sorì eroici deklariert werden, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen, z.B. dass sie nicht mechanisch bearbeitet werden können. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Weingüter bereits über ein Umweltfreundlichkeitszertifikat verfügen (Bio, biodynamisch, SQNPI-Protokoll und andere). Bisher haben dreizehn Produzenten ihre Grand Cru-Lagen als Sorì eroici registrieren lassen, was einer Rebfläche von 44 Hektar entspricht.

 

AssociazioneComuniDelMoscato/Civiltàdelbere/fh - Okt 2021

Das Konsortium Barbera d‘Asti e Vini del Monferrato führt eine weitere kontrollierte und garantierte Ursprungsbezeichnung ein: Die DOCG Terre Alfieri wird nach Barbera d‘Asti, Nizza und Ruchè di Castagnole Monferrato die vierte DOCG in der Verantwortung des Konsortiums sein. Die Appellation ist nach dem aus Asti stammenden Poeten und Dramaturgen Vittorio Alfieri (1749-1803) benannt und umfasst sieben Gemeinden der Provinz Asti sowie vier Gemeinden der Provinz Cuneo. Auf den 55 Hektar Anbaufläche mit 32 000 Liter Jahresproduktion sollen zukünftig der weiße Terre Alfieri Arneis und der rote Terre Alfieri Nebbiolo produziert werden.

Gamberorosso/fh - Nov 2020

Die Weine der beiden Verdicchio-Appellationen in den Marken, Verdicchio dei Castelli di Jesi DOC und Verdicchio di Matelica DOC (als Riserva jeweils DOCG) erhalten auf Beschluss des regionalen Konsortiums IMT (Istituto marchigiano di tutela vini) die Staatsbanderole, deren Verwendung von gesetzgeberischer Seite nur für DOCG-Weine vorgeschrieben und für DOC-Weine freiwillig ist. Durch die mit alphanumerischen Codes versehenen Banderolen an den Flaschen soll deren Rückverfolgbarkeit und die Effizienz in der Bekämpfung von Etikettenschwindel erhöht werden.
Trotz der Einigkeit hinsichtlich der Einführung der Staatsbanderole möchten sich die Winzer der wesentlich kleineren und höher gelegenen Verdicchio-Appellation in Matelica von den Kollegen in Jesi abgrenzen und ihre Eigenständigkeit als Territorium betonen, indem sie zukünftig auf die Nennung der Rebsorte Verdicchio verzichten und die Weine aus den acht Gemeinden der Appellation nur noch als Matelica DOC (respektive Matelica Riserva DOCG) etikettieren werden.

Gamberorosso/Qualivita/fh - Nov 2020

Seit 14. September 2020 gelten neue Regeln für die Anerkennung einer Appellation als kontrollierte und geschützte Herkunftsbezeichnung (denominazione di origine controllata e garantita, DOCG) sowie für den Beginn der Weinlese.
Die Aufwertung einer kontrollierten Herkunftsangabe (DOC) zur DOCG ist ab sofort frühestens nach sieben Jahren statt wie bisher fünf Jahren möglich. Darüberhinaus muss der Anteil der als DOC deklarierten Weine der Appellation in den vorausgehenden zwei Jahren mindestens 66 Prozent betragen haben, genauso wie der Anteil der dafür genutzten Anbaufläche.
Eine weitere Änderung trägt dem Klimawandel Rechnung: Der frühestmögliche Erntezeitpunkt wurde vom 1. August auf den 15. Juli vorgezogen. Damit bleibt Winzern, die sich aus klimatischen Gründen zu einem früheren Lesebeginn gezwungen sehen, der bürokratische Aufwand erspart, der bisher zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung bei der jeweiligen Regionalregierung nötig war.
Außerdem ist es jetzt möglich, die Zusätze Riserva und Superiore gemeinsam auf einem Etikett zu verwenden.
Die Änderungen sind Teil des Dekrets Semplificazioni (Vereinfachungen), das Maßnahmen zum Bürokratieabbau, nicht nur im Weinsektor, beinhaltet.

Corrierevinicolo/Winenews/fh - Nov 2020