Die Weine der Insel Pantelleria werden auf Beschluss des Konsortiums ab 1. Januar 2023 mit einer Staatsbanderole versehen, um eine bessere Rückverfolgbarkeit zu erreichen und die Betrugsbekämpfung zu erleichtern. Dies gilt nicht nur für den berühmten Süßwein Passito di Pantelleria, sondern auch für die Typologien Moscato, Zibibbo dolce und Pantelleria bianco (auch als Frizzante). Nächstes Ziel des 1997 gegründeten Konsortiums ist die Aufwertung der jetzigen DOC zur DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita = kontrollierte und garantierte Herkunftsbezeichnung).

Gamberorosso/fh - Dez 2022

Der Prosecco DOC genießt in China ab 2022 Markenschutz. Der Beschluss der chinesischen Regierung kam erst sieben Jahre nach Einreichung eines entsprechenden Antrags durch das Konsortium im Jahre 2014 zustande. War der Antrag damals noch am Widerstand der Australier, eines wichtigen Handelspartners der Chinesen, gescheitert, waren diesmal wohl die aktuellen politischen Verstimmungen zwischen Australien und China ausschlaggebend.

Seit in der EU 2009 die Rebsorte Prosecco in Glera umbenannt und damit der Weg für die geschützten Herkunftsbezeichnungen Prosecco DOC, Conegliano Valdobbiadene Prosecco Superiore DOCG und Asolo Prosecco DOCG bereitet wurde, weigert sich Australien, auf die Sortenbezeichnung Prosecco zu verzichten und produziert daraus weiterhin Schaum-und Perlweine. China war für den australischen „Prosecco“ ein wichtiger Absatzmarkt, den die Australier nun ans italienische Original abtreten müssen.

Im Gegensatz zum erst jetzt anerkannten DOC-Prosecco ist der DOCG-Prosecco aus Conegliano und Valdobbiadene eine von 26 italienischen Herkunftsbezeichnungen für Wein, die schon 2019 im Rahmen eines Handelsabkommens zwischen der EU und China Markenschutz erhalten hatten.

Repubblica/fh - Jan 2022

Die Weine der kontrollierten Herkunftsbezeichnung Sicilia DOC müssen ab dem 1. Januar 2022 mit der Staatsbanderole versehen werden. Für die Weine der 491 abfüllenden Betriebe, die gemeinsam 86 Prozent der herkunftszertifizierten Produktion Siziliens ausmachen, soll die Staatsbanderole komplette Rückverfolgbarkeit garantieren und gleichzeitig durch die Verwendung speziellen Papiers und besonderer Tinte besseren Schutz vor Produktfälschungen gewähren. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Verwendung der Staatsbanderole nach dem italienischen Weingesetz nur für DOCG-Weine, die Konsortien können aber von sich aus deren Verwendung auch für DOC-Weine beschließen.

Gamberorosso/fh - Jan 2022

Die Region Emilia Romagna und das Konsortium Pignoletto Emilia Romagna haben einen offiziellen Antrag zur Einführung einer kontrollierten Herkunftsbezeichnung gestellt, die das gesamte Territorium der Region umfasst, die DOC Emilia Romagna. Sie wird zunächst ausschließlich Weinen der autochthonen weißen Rebsorte Pignoletto vorbehalten sein, die mit 14 Millionen Flaschen Jahresproduktion die Nummer Zwei hinter den Weinen der verschiedenen Lambrusco-Appellationen ist. Der Pignoletto wird zwischen Modena und Forlì, also sowohl in der Emilia als auch in der Romagna angebaut und wurde damit zum idealen Repräsentanten der neuen regionalen DOC auserkoren.
Für mehr Durchblick im Dickicht des regionalen Dschungels aus Rebsorten und Appellationen wird die voraussichtlich zur Ernte 2021 eingeführte neue DOC wahrscheinlich nicht sorgen, weil die bereits bestehenden, kleinräumiger begrenzten Pignoletto-Appellationen Colli Bolognesi Classico Pignoletto DOCG, Colli d‘Imola Pignoletto DOC, Pignoletto di Modena DOC und Pignoletto Reno DOC weiterhin parallel existieren werden.

Gamberorosso/Winenews/fh - Nov 2020

Die Weine der beiden Verdicchio-Appellationen in den Marken, Verdicchio dei Castelli di Jesi DOC und Verdicchio di Matelica DOC (als Riserva jeweils DOCG) erhalten auf Beschluss des regionalen Konsortiums IMT (Istituto marchigiano di tutela vini) die Staatsbanderole, deren Verwendung von gesetzgeberischer Seite nur für DOCG-Weine vorgeschrieben und für DOC-Weine freiwillig ist. Durch die mit alphanumerischen Codes versehenen Banderolen an den Flaschen soll deren Rückverfolgbarkeit und die Effizienz in der Bekämpfung von Etikettenschwindel erhöht werden.
Trotz der Einigkeit hinsichtlich der Einführung der Staatsbanderole möchten sich die Winzer der wesentlich kleineren und höher gelegenen Verdicchio-Appellation in Matelica von den Kollegen in Jesi abgrenzen und ihre Eigenständigkeit als Territorium betonen, indem sie zukünftig auf die Nennung der Rebsorte Verdicchio verzichten und die Weine aus den acht Gemeinden der Appellation nur noch als Matelica DOC (respektive Matelica Riserva DOCG) etikettieren werden.

Gamberorosso/Qualivita/fh - Nov 2020

Seit 14. September 2020 gelten neue Regeln für die Anerkennung einer Appellation als kontrollierte und geschützte Herkunftsbezeichnung (denominazione di origine controllata e garantita, DOCG) sowie für den Beginn der Weinlese.
Die Aufwertung einer kontrollierten Herkunftsangabe (DOC) zur DOCG ist ab sofort frühestens nach sieben Jahren statt wie bisher fünf Jahren möglich. Darüberhinaus muss der Anteil der als DOC deklarierten Weine der Appellation in den vorausgehenden zwei Jahren mindestens 66 Prozent betragen haben, genauso wie der Anteil der dafür genutzten Anbaufläche.
Eine weitere Änderung trägt dem Klimawandel Rechnung: Der frühestmögliche Erntezeitpunkt wurde vom 1. August auf den 15. Juli vorgezogen. Damit bleibt Winzern, die sich aus klimatischen Gründen zu einem früheren Lesebeginn gezwungen sehen, der bürokratische Aufwand erspart, der bisher zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung bei der jeweiligen Regionalregierung nötig war.
Außerdem ist es jetzt möglich, die Zusätze Riserva und Superiore gemeinsam auf einem Etikett zu verwenden.
Die Änderungen sind Teil des Dekrets Semplificazioni (Vereinfachungen), das Maßnahmen zum Bürokratieabbau, nicht nur im Weinsektor, beinhaltet.

Corrierevinicolo/Winenews/fh - Nov 2020