Der Prosecco DOC genießt in China ab 2022 Markenschutz. Der Beschluss der chinesischen Regierung kam erst sieben Jahre nach Einreichung eines entsprechenden Antrags durch das Konsortium im Jahre 2014 zustande. War der Antrag damals noch am Widerstand der Australier, eines wichtigen Handelspartners der Chinesen, gescheitert, waren diesmal wohl die aktuellen politischen Verstimmungen zwischen Australien und China ausschlaggebend.
Seit in der EU 2009 die Rebsorte Prosecco in Glera umbenannt und damit der Weg für die geschützten Herkunftsbezeichnungen Prosecco DOC, Conegliano Valdobbiadene Prosecco Superiore DOCG und Asolo Prosecco DOCG bereitet wurde, weigert sich Australien, auf die Sortenbezeichnung Prosecco zu verzichten und produziert daraus weiterhin Schaum-und Perlweine. China war für den australischen „Prosecco“ ein wichtiger Absatzmarkt, den die Australier nun ans italienische Original abtreten müssen.
Im Gegensatz zum erst jetzt anerkannten DOC-Prosecco ist der DOCG-Prosecco aus Conegliano und Valdobbiadene eine von 26 italienischen Herkunftsbezeichnungen für Wein, die schon 2019 im Rahmen eines Handelsabkommens zwischen der EU und China Markenschutz erhalten hatten.