Die Konsortien vom Chianti DOCG und Brunello di Montalcino DOCG haben für die kommende Ernte Absenkungen des Höchstertrags beschlossen. Für den Chianti (Teilgebiete und Superiore eingeschlossen) dürfen nur 85 Prozent des jeweils vorgesehenen Hektarhöchstertrags gelesen werden, während man beim Brunello den Maximalertrag für den ersten Hektar unberührt lässt, ihn aber für die darüberhinausgehende Rebfläche von 8000 auf 7000 Kilo Trauben pro Hektar absenkt. Für die Lagerbestände der letzten drei Jahre besteht außerdem die Möglichkeit der Deklassierung. Das heißt, ein Wein, der zur Brunello-Produktion bestimmt und deklariert war, kann nachträglich z.B. zu einem Rosso di Montalcino deklassiert und damit nicht erst nach fünf Jahren Lagerzeit verkauft werden.
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Teatronaturale/fh - Jul 2021