Die Herkunftsbezeichnung Barbera d’Alba DOC bekommt ihre erste Unterzone: Castellinaldo. Das Gebiet, aus dem die Weine stammen, erstreckt sich westlich des Flusses Tanaro im Norden Albas und umfasst, neben der namensgebenden, fünf weitere Gemeinden. Weil das italienische Weingesetz für die Sottozone, so die italienische Bezeichnung der Teilgebiete innerhalb einer Appellation, gesonderte Produktionsregeln vorschreibt, wurden solche vom Konsortium auch für den Barbera d’Alba Castellinaldo DOC erarbeitet. Im Vergleich zur Basisversion des Barbera d’Alba gelten für den Castellinalda-Barbera niedrigere Ertragsobergrenzen, eine niedrigere Mostausbeute und ein höherer natürlicher Mindestalkoholgehalt für die Trauben. Außerdem schreibt das Produktionsreglement eine Mindestlagerzeit von 14 Monaten, wovon mindestens sechs im Holz und drei in der Flasche vor.
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von Merum Lesern
Ansa/Vignaioli/fh - Jan 2022