Die Erntemenge verschiedener italienischer Regionen wird sich nach einem Bericht des italienischen Weinbauverbands UIV aufgrund des Befalls der Reben durch die Pilzkrankheit Falscher Mehltau (Peronospora) deutlich reduzieren, in besonders starkem Maße für den Bioweinbau. Grund dafür sind die überdurchschnittlich langanhaltenden Regenfälle des Frühlings, die die Entstehung und Verbreitung von Peronospora begünstigten.
Am stärksten betroffen sind die Regionen der adriatischen Seite der Halbinsel: In den Abruzzen und im Molise sind dem Bericht zufolge Verluste von 30 bis 40 Prozent (Abruzzen) respektive 50 bis 60 Prozent (Molise) der Erntemenge konventionell erzeugten Weins zu erwarten, im Bioweinbau sollen die prognostizierten Verluste sogar 70 bis 80 Prozent betragen. Aber auch in den Marken, in Apulien und in der Basilikata sei mit Ernteeinbußen zwischen 25 und 30 Prozent zu rechnen. Auch in Umbrien (je nach Gegend zehn bis 30 Prozent weniger), Latium (-25%) und der sizilianischen Provinz Trapani (zehn bis 15 Prozent weniger) ist die Lage kompliziert. In der von Überschwemmungen betroffenen Region Emilia-Romagna lässt sich die Lage dem UIV zufolge noch nicht genau beurteilen, dort scheine aber eher der viele Schlamm in den Weinbergen ein Problem zu sein, während sich das Auftreten von Peronospora in Grenzen halte.

Teatronaturale/fh - Jul 2023

Das Konsortium der Abruzzen-Weine hat für die kommende Ernte des Jahrgangs 2023 die Menge der für Montepulciano d’Abruzzo DOC verwendbaren Trauben auf 12 000 Kilogramm Trauben pro Hektar gesenkt (die Produktionsregeln erlauben 14 000 kg/ha). Die Überschüsse dürfen bis zum 30. Juni 2025 weder als Montepulciano d’Abruzzo DOC zertifiziert noch verkauft werden. Von der Maßnahme ausgenommen sind biozertifizierte Betriebe und solche, die ausschließlich eigene Trauben verwenden. Einzige Möglichkeit zur vorherigen Verwendung der Überschüsse ist die Deklassierung als Abruzzo DOC Rosso oder als IGT- oder Tafelwein.
Ähnliches gilt auch für die IGT-Weine auf Pecorino-Basis: statt 22 000 Kilogramm pro Hektar können nur 17 000 Kilogramm pro Hektar als IGT-Wein deklariert werden, der Rest muss zu Tafelwein deklassiert werden.

Consorzio Vini d’Abruzzo/fh - Jun 2023